Isabelle Hlawatsch ist eine Sprechende des Netzwerks LSBTTIQ Baden-Württemberg, betreut die Gruppe „Teen Gender“ in Ulm und leitet eine Beratungsstelle, die unentgeltlich Beratungen für transsexuelle, transgender und intersexuelle Menschen anbietet.
Bei ihrem Vortrag ging es also um jenen Aspekt der sexuellen Vielfalt, der mit Gender, Geschlecht und Geschlechtsidentität zu tun hatte.
Zuerst versuchte sie mit uns zu ergründen, welche Facetten „Geschlecht“ eigentlich hat. So gibt es ein biologisches Geschlecht (feststellbar am Chromosomensatz), das juristische Geschlecht, das bei der Geburt von Außenstehenden anhand der sichtbaren anatomischen Merkmale festgelegt wird und das der Staat so übernimmt, und, manchmal im Widerstreit dazu, das „Ich-Geschlecht“.
Was meinen wir mit den Begriffen? Welche Schwierigkeiten haben Menschen, die sich darunter verorten?
Alle Zitaten von der Netzwerkshomepage.
„Intersexualität ist eine natürliche Ausprägung des menschlichen Körpers, auch in der Kombination von körperlichen Anlagen gibt es eine immense Vielfalt. Als intersexuell benennen sich Menschen, deren Körper nicht der medizinischen Norm von „eindeutig männlich“ oder „eindeutig weiblich“ zugeordnet werden kann, sondern sich aufgrund verschiedener medizinischer Merkmale in einem Spektrum dazwischen bewegt.“
Es kann eine körperliche, genetische oder endokrinologische Intersexualität vorliegen.
Obwohl sich die rechtliche Lage gebessert hat und es möglich ist, ein intersexuelles Kind ohne juristisches Geschlecht zu belassen, kommt es immer noch vor, dass Kinder, die körperlich nicht eindeutig zuzuordnen sind, per Operation einfach zugeordnet werden. Eine Beratung für die oftmals überforderten Eltern ist leider noch nicht verpflichtend, zumal diese oft von außen einem gewissen Druck ausgesetzt sind. Noch immer ist die häufigste Frage Außenstehender: „Was wird/ist es denn?“ Hier gegenüber dem Bekanntenkreis, Familie und auch z.B. einem Kindergarten selbstbewusst zu bleiben, kann sehr anstrengend sein.
In Sachen Transsexualität/Trassexus und Transgender stimmt das Ich-Geschlecht nicht mit dem Geschlecht überein, das derjenigen Person bei der Geburt zugeschrieben wurde.
„Als transsexuell werden Menschen bezeichnet oder bezeichnen sich selbst, deren Identitätsgeschlecht nicht mit ihrem anatomischen Geschlecht übereinstimmt und/oder von dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, abweicht. Transsexuelle Menschen ergreifen oft (aber nicht immer) Maßnahmen, um ihrem Identitätsgeschlecht auch körperlich zu entsprechen (z.B. Hormontherapien oder geschlechtsangleichende Operationen). Transsexuelle Menschen haben in der Regel eine eindeutige Zuordnung in Bezug auf das eigene Geschlecht.“
„Als transgender identifizieren sich Menschen, die sich mit ihrem geschlechtlichen Selbstverständnis nicht in einem zweigeschlechtlichen Gesellschaftsbild wiederfinden. Der Begriff kann sich auch auf Menschen beziehen, die sich zwischen den Geschlechtern verorten oder sich selbst keinem Geschlecht bzw. sich situativ und/oder temporär einem Geschlecht zuordnen. Transgender wird aber auch oft bewusst anstelle von „Transsexualität“ gebraucht, da der Begriff sprachlich keinen Bezug zu Sexualität herstellt. Der Begriff transgender ist dabei viel weiter gefasst und beinhaltet nicht zwingend, dass sich Identitätsgeschlecht und anatomisches Geschlecht in einem Widerspruch zueinander befinden.“
Es hat sich noch nicht herumgesprochen, dass in diesen Fällen das Wissen der Person um ihr Geschlecht und nicht die Meinung der anderen Leute ausschlaggebend sein sollte.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis: Eine höfliche Frage ist besser als ewiges Rätselraten und schiefe Blicke: „Wie heißt du und soll ich dich ansprechen?“
Über die Zahlen von transsexuellen und transgender Menschen gibt es widersprüchliche Aussagen. Isabelle zitiert eine Zahl, dass ca. 2% der Bevölkerung in der „Genderfindung“ sind oder sich schon einmal mit solchen Fragen beschäftigt haben.
Weil das juristische Geschlecht in Deutschland in etwa die Beweglichkeit des Matterhorns hat, ist die Änderung des Eintrags extrem hindernisreich. Die Person, die sich eine solche Personenstandsänderung wünscht, muss zwei psychiatrische Gutachten vorlegen, die sie selbst zu finanzieren hat, und die nur nach Ermessen des Gerichts ausreichen (heißt, mit Pech ist ein drittes Gutachten von einer anderen Stelle fällig). Ein solches Verfahren dauert sechs bis neun Monate, und auch hier müssen die Kosten selbst übernommen werden. Die Änderung des Vornamens läuft separat und kostet ebenfalls Geld.
Aus diesen Umständen ergibt sich ein besonderer Beratungsbedarf für intersexuelle, transsexuelle und transgender Menschen.
Weil in allen drei Fällen eine Pathologisierung vorliegt („selten“ wird als „nicht normal“ betrachtet und daher als „krank“), benötigen Betroffene Anprechpartner*innen außerhalb des medizinischen Systems.
Von Vorteil ist es, wenn mit den Beratenden wirklich geredet werden kann, es sich also um eine Peer-Beratung handelt. Heißt, es tauschen sich Menschen aus, die einen ähnlichen Hintergrund und ähnliche Erfahrungen haben. Peer-Beratende können oft mehr Echtheit und Wertschätzung vermitteln als Außenstehende.
Gute Beratung versucht, das Selbst gegen die Ansprüche von außen zu stärken. Komorbiditäten (also gleichzeitig vorliegenden Krankheiten) werden aufgegriffen. Da TTI-Personen als Minderheiten besonders belastet werden, treten Ängste und Depressionen häufiger auf als in der Gesamtbevölkerung. Letztere sind schwieriger zu behandeln, wenn das Thema TTI ignoriert oder als völlig unabhängig davon betrachtet wird.
Isabelle bemerkte noch, dass mittlerweile vermehrt Elternberatungen nachgefragt werden und stattfinden. Die Eltern werden hierbei im Umgang mit der Umwelt und dem Rest der Familie gestärkt, sodass ihr Kind sich ohne Druck von Außen entwickeln und finden kann.
Eigentlich sollte der Vortrag sich neben dem besonderen Beratungsbedarf von transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen auch dem von a_sexuellen Menschen zuwenden, leider reichte die Zeit nicht.