Für Eilige, die wissen, worum es geht: Mitzeichnen.

Moment, wie, Grundgesetz?

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz.

Wir erinnern uns, was da drinsteht:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Quelle.)

Wieso ist das nicht „für alle“?

Als der Artikel entstand, erinnerte sich niemand an tausende von den Nazis verfolgte homosexuelle und trans Menschen. Der Paragraph des Strafgesetzbuchs, mit dem Männer verfolgt wurden, die Sex mit Männern hatten, wurde erst 1994 endgültig abgeschafft. Von einer rechtlichen Gleichstellung für alle sexuelle Orientierungen sind wir z.B. im Adoptionsrecht immer noch weit entfernt. Und dass sexuelle Minderheiten es nicht unbedingt einfacher haben, ist vielen von euch sicher am eigenen Leib bekannt. Unsere Gleichberechtigung ist also nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Das erlaubt den Gesetzgebenden, bei manchen Sachen nachlässig zu sein oder zu trödeln.

Ganz besonders heftig ist das bei trans und nicht-binären Personen — das Grundgesetz erkennt nur „Männer und Frauen“, und es darf nicht Auslegungssache bleiben, was „Geschlecht“ nun eigentlich bedeutet. Wie hoffentlich bekannt sein sollte, gibt es in ace Communitys einen hohen Anteil nicht-binärer Menschen.

Wir möchten, dass alle Menschen in unserer Community vom Grundgesetz geschützt sind. Deswegen ist AktivistA n.e.V. erstzeichnende Organisation von „Grundgesetz für Alle.“

Mitzeichnen?

Dann einfach zu grundgesetz-für-alle.de rüberklicken und Unterschrift druntersetzen. Damit alle merken, dass da endlich was passieren muss.

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4 Comments on Grundgesetz für Alle: Jetzt mitzeichnen!

  1. Ihr habt aber als Verein zum Thema Asexualität den Appell doch hoffentlich nicht unterzeichnet um Nonbinaries zu unterstützten obwohl diese im Entwurf gar nicht das Thema sind sondern es tatsächlich mal um Asexualität geht 😉

    Der Gesetzentwurf hat jedenfalls nichts mit der geschlechtlichen Identität zu tun sondern bezieht sich explizit nur auf die sexuelle Identität im engeren Sinne einschließlich der Heterosexualität!

    Zitat:

    „Während in diesen Gesetzen sexuelle Identität sowohl als sexuelle Orientierung als auch als geschlechtliche Identität verstanden wird, [b]soll im Grundgesetz der Begriff im engeren Sinne,
    das heißt als ein andauerndes Muster emotionaler, romantischer oder sexueller Anziehung zu Personen eines bestimmten oder verschiedener Geschlechter und Teil der Identität eines Menschen verstanden werden. Der Begriff umfasst insbesondere Hetero-, Homo-, Bi- und Pansexualität, aber auch Asexualität.[/b] Die enge Auslegung von sexueller Identität bedeutet keine Verkürzung des verfassungsrechtlichen Schutzes für Transgender, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen. [b]Denn die geschlechtliche Identität ist bereits jetzt vollumfänglich vom Merkmal Geschlecht in Artikel 3 Absatz 3 GG umfasst.[/b]“

    Allerdings wird im Entwurf (mal wieder) Identität und Orientierung Begrifflich vermengt (genau wie zuvor Geschlecht und Geschlechtsidentität). Der Begriff Orientierung wäre in meinen Augen gegenüber dem der Identität zu bevorzugen, da weniger schwammig und subjektiv. Auch um sexuelle oder romantische Präferenzen können ja z.B. sexuelle Identitäten konstruiert werden (Fetischismus aber auch Sapiosexualität wären Beispiele) aber diese sollen wohl eher nicht erfasst werden (halte ich auch nicht für notwendig/sinnvoll).

    • Auf den tatsächlichen Gesetzentwurf haben wir keinen Einfluss – wir können aber für uns (und für unseren großen Anteil nicht-binäre Menschen) eine Ergänzung fordern, die möglichst viele Leute mitnimmt.
      Ich habe jetzt keine Lust, einen Aufsatz zu schreiben, warum „Geschlecht“ nicht unbedingt trans und nicht-binäre Personen mitmeint, und ich neige dazu, diesbezüglich den drei mit Gutachten beauftragten Juristinnen zu glauben.

  2. Genauer zu differenzieren halte ich grundsätzlich nicht für falsch, zumal ich kein Vertreter der Denkrichtung „du bist das als was du dich bezeichnest“ bin. Da stellt sich allenfalls noch die Frage ab welchem Punkt Art 3. dann ggf. „überladen“ wird.

    Die Forderung wundert mich nur insofern etwas, da in anderen Bereichen die Bestrebungen ja eher in die Richtung zu laufen schienen weniger zwischen Geschlecht und geschlechtlicher Identität zu unterscheiden.

    Sexualverhalten, sexuelle Orientierung und sexuelle Identität sind jedenfalls auch unabhängig voneinander diskriminierbar. Insofern halte ich die Reduktion auf die Identität in dem Bereich auch für unglücklich. Das annehmen einer heterosexuellen Identität hat Homosexuelle nicht vor Verfolgung geschützt.

    • Nu ja. Du beziehst dich auf den aktuellen Gesetzentwurf, der schon vorliegt. Sinn und Zweck der Petition ist auch, dass da vielleicht noch mal drüber nachgedacht wird, damit es hinterher auch das macht, was es soll, nämlich sexuelle und geschlechtliche Minderheiten zu schützen. Und eine positive Formulierung (wie beispielsweise meine) wäre natürlich eleganter umsetzbar als „Du sollst nicht (Gruppe) diskriminieren.“
      Aber die Diskussion ist leider auf absehbare Zeit durch.

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